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Recycling

Hinweise gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Diese sind gültig für Deutschland

Registrierungsnummer Robert Bosch GmbH (Automotive Aftermarket): 47756059

1. Rückgabe von Elektro- und Elektronikaltgeräten

(nachfolgend „Elektroaltgeräte“)

a) Elektro- und Elektronikaltgeräte anderer als privater Haushalte (B2B)

Die Robert Bosch GmbH, Geschäftsbereich Automotive Aftermarket (nachfolgend „Bosch“), hat eine Vereinbarung mit der EARN Elektroaltgeräte Service GmbH (nachfolgend „EARN“) geschlossen. EARN hat Bosch einen Link zur Verfügung gestellt, mit dem der Endnutzer die Rückgabe oder Rücksendung seiner Elektroaltgeräte anmelden kann.

Möchte der Endnutzer ein von Bosch erworbenes Elektro- oder Elektronikgerät der korrekten Entsorgung zuführen, so informiert er EARN durch Ausfüllen eines Online-Formulars, welches über den nachfolgenden Link erreichbar ist.

https://b2btool.earn-service.com/boschautomotive-shipment/parcelselect

Anschließend wird ein Dokument erstellt, welches die Adressdaten der zuständigen Erstbehandlungsanlage, die Daten des Endnutzers und weitere für die Bearbeitung, Verpackung und Kennzeichnung notwendige Angaben enthält.

Der Endnutzer hat nun die Möglichkeit, das Elektroaltgerät zur Erstbehandlungsanlage zu bringen, eine Spedition damit zu beauftragen oder über einen Paketdienst das Elektroaltgerät an die im Dokument angegebene Erstbehandlungsanlage zu senden. Zur Identifikation der Rückgabe ist das Dokument gut sichtbar auf der Sendung, in dem sich das Elektroaltgerät befindet, anzubringen.

Der Endnutzer erhält diese Informationen und das Dokument auch zusätzlich separat per E-Mail nach Versand des Online-Formulars.

b) Elektroaltgeräte aus privaten Haushalten (B2C)

Elektroaltgeräte gehören nicht in den Hausmüll, sondern sind bei speziellen Sammel- und Rückgabesystemen abzugeben. Sie können bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger unentgeltlich abgegeben werden.

Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Elektroaltgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Elektroaltgerät entnommen werden können, sind vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Elektroaltgerät zerstörungsfrei zu trennen.

Darüber hinaus sind die Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten in folgenden Fällen zur unentgeltlichen Rücknahme von Elektroaltgeräten verpflichtet: Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern sowie Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen, sind verpflichtet:

  1. Bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen. Ort der Abgabe ist auch der private Haushalt, sofern dort durch Auslieferung die Abgabe erfolgt; in diesem Fall ist die Abholung des Altgerätes für den Endnutzer unentgeltlich.
  2. Auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen. Die Rücknahme darf nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft werden und ist auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt.

Dies gilt auch bei Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, wenn die Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte mindestens 400 m² betragen oder die gesamten Lager und Versandflächen mindestens 800 m² betragen, wobei die unentgeltliche Abholung auf Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorien 1 (Wärmeüberträger), 2 (Bildschirmgeräte) und 4 (Großgeräte mit mindestens einer äußeren Abmessung über 50 Zentimeter) beschränkt ist. Für alle übrigen Elektro- und Elektronikgeräte muss der Vertreiber geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer gewährleisten.

2. Löschung von Daten

Der Endnutzer ist für das Löschen der eventuell gespeicherten, personenbezogenen Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich.

3. Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“

Auf Elektro- und Elektronikgeräten befindet sich meist das Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne. Das Symbol weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom Hausmüll zu erfassen ist.

Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“